Einweisung Zugriff & Rechtesystem

    • Official Post

    Liebe Landesmark,


    grundsätzlich ist die Registrierung für jede Person möglich. Um die Zugriffe & Rechte korrekt zu steuern, gibt es sogenannte Benutzergruppen, die anhand des Benutzerrangs später dafür ebenfalls sorgen, dass bei jedem leicht erkenntlich ist, wohin eine Person gehört. Siehe zum Beispiel Links unter meinem Avatar "Administrator" etc.


    Damit das gesamte Rechtesystem für einen Benutzer korrekt funktioniert, muss darauf geachtet werden, dass jeder Benutzer die richtigen Benutzerrechte hat.


    Hier eine detaillierte Beschreibung, wie die Zuordnungen gesetzt werden müssen:

    • Ein normaler Sippling/Meutling bekommt seine Stammes-Zuordnung & die Gau Zuordnung
    • Ein Stafü bekommt das gleiche wie ein Sippling/Meutling, aber zusätzlich die Stafü-Benutzergruppe seines Stammes
    • Ein Gaufü bekommt das gleiche wie ein Sippling/Meutling, aber zusätzlich die Gaufü-Benutzergruppe seines Gaus
    • Mitglieder des Deichrats bekommen das gleiche wie ein Sippling/Meutling, aber zusätzlich die Deichrat-Benutzergruppe
    • Es ist durchaus möglich, dass man alle genannten Zuordnungen hat, eine sogenannte Priorisierung sorgt dafür, dass man dann alles sieht, was man muss
    • Die Landesmark-Ämter Benutzergruppen werden durch die Deichgrafen zugeordnet
    • Die Zuordnung der Deichgrafen findet durch mich ( Meikel) statt, da ich entweder bei Things selbst anwesend bin oder mir die Infos hole


    Aber wie funktioniert das mit möglichst wenig Stress?


    Oben Rechts, wenn ihr auf euren Avatar klickt, seht ihr den untersten Menü-Eintrag "Benutzergruppen" (Hier klicken für den schnellen Weg). Dort kann jeder seine passende Zuordnung anfragen. Die entsprechenden Ämter (Stammesführer/Gauführer/Deichrat/ Meikel) können dann eure Zuweisungs-Anfrage bearbeiten (Annehmen, Ablehnen, Löschen).



    Ganz wichtig :

    • Landesmark- unabhängige Mitglieder:
      • müssen durch die Deichgrafen in die "Landesmark" Benutzergruppe hinzugefügt/entfernt werden


    ALLE ANDEREN WERDEN DURCH DIE ZUWEISUNG IN IHREN GAU AUTOMATISCH IN DIE LANDESMARK BENUTZERGRUPPE HINZUGEFÜGT. WEM DIE GAU ZUWEISUNG ENTZOGEN WIRD, VERLIERT AUCH SEIN LANDESMARK BENUTZERRECHT.


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